Gehen Sie auf Nummer sicher und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen dank unserem Know-how und unseren ausgebildeten Mitarbeitern. Entsprechend dem Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten hat der Bauherr für seine Baustelle, auf der Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder aufeinander folgend tätig sind, einen Planungs- und Baustellenkoordinator zu bestellen.
Siehe Gesetzestext unter
http://www.baustellenkoordinator.at/html/GES_BauKG.pdf